Corona-Update: Lockdown Nr. 4

Weiterhin 2G auf Sportstätten im Freien und kontaktlose Formen von Kontaktsportarten erlaubt!

Sport Austria BSO

Auf Sportstätten gilt für das Betreten zum Zweck der Sportausübung wie bisher weiterhin 2G. Zudem ist die Ausübung kontaktloser Formen von Kontaktsportarten (z.B. Fußball-Pass-/Schusstraining ohne Körperkontakt) erlaubt.

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